Erneuerbare Energieträger, Walderhaltung und Klimaschutz

Positionen zur aktuellen Debatte (2022)

Neben den dramatischen Folgen des Klimawandels sind nun auch die aktuellen kriegerischen Auseinandersetzungen in Europa zur unmittelbaren Bedrohung für uns und insbesondere die heimische Energieversorgung geworden. Energie wird bewusst als „Waffe“ eingesetzt.

Damit wird uns deutlich vor Augen geführt, dass unsere Gesellschaft dringend einen Wertewandel zur Umsetzung der Nachhaltigen Entwicklung benötigt und dies wohlüberlegter, entscheidender politischer Weichenstellungen bedarf.

Erneuerbare Energieträger, Walderhaltung und Klimaschutz

Positionen zur aktuellen Debatte (2022)

 

Die nachhaltige Waldbewirtschaftung trägt dazu bei, die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern zu verringern und die Versorgungssicherheit zu erhöhen. Daher sollen Rahmenbedingungen geschaffen werden, damit die Potenziale zum Ausbau der Erneuerbaren Energie besser genutzt werden können.

Der nachwachsende und CO2-neutrale Energieträger Holz ist derzeit die wichtigste Säule bei den Erneuerbaren Energieträgern. Der Anteil der Holzenergie an der Erneuerbaren Energie beträgt in Österreich etwa 43 Prozent, in der EU etwa 40 Prozent.

In den heimischen Wäldern wird weit weniger genutzt als nachwächst. Der Einschlag liegt unter 90 % des Zuwachses in Österreichs Wäldern. Mit aktuell 1,18 Mrd. Vorratsfestmetern besteht auch ein neuer Allzeithöchststand beim Holzvorrat. Um die Wälder an den Klimawandel anzupassen und gleichzeitig Durchforstungsreserven abzubauen, könnten in den nächsten 20 Jahren zusätzlich rund 11 Mio. Erntefestmeter pro Jahr genutzt werden. Davon entfallen rund 3 Mio. Efm auf Energieholz und 8 Mio. auf stoffliche Verwertungspfade.

Der heimische Energieverbrauch ist viel zu hoch und alles andere als nachhaltig. Der wichtigste Beitrag zum Klimaschutz ist, weiteren fossilen Kohlenstoff erst gar nicht in die Atmosphäre zu emittieren. Daher sind die Reduktion des Energieverbrauchs und die Steigerung der Energieeffizienz wichtige Schritte. Mit der Nutzung fossiler und anderer nicht nachhaltiger Energiequellen wie Atomstrom kommt es zur Ausbeutung von nur mehr für wenige Generationen verfügbare, endliche Rohstoffe. Der Kohlenstoff aus Biomasse befindet sich hingegen bereits in einem nachhaltigen natürlichen Kreislauf. Eine nachhaltige Waldbewirtschaftung vorausgesetzt, ist Holzbiomasse erneuerbar, weil laufend nachwachsend. Die diesbezüglichen Entscheidungen des EU-Parlaments in Bezug auf die Nicht-Anrechenbarkeit von Waldbiomasse auf die Erneuerbaren Energie-Ziele setzen aus forstfachlicher Sicht falsche Signale.

Technische Lösungen, die Unmengen elektrischen Stroms oder ebenfalls elektrisch hergestellten Wasserstoffs bedürfen, werden versprochen ohne dass es naturwissenschaftlich gesicherte Anhaltspunkte für die Erfüllung dieser erhofften Optionen gibt.

Es werden nun auch vermehrt Initiativen publik (z. B. REPowerEU Plan), wonach für Photovoltaik und Windkraftanlagen Vorranggebiete auch auf Waldflächen ausgewiesen werden sollen. Während der Flächenbedarf für Wasser- und Windkraftanlagen überschaubar ist, ist bei PV-Anlagen die Erhaltung der Wälder und ihrer Wirkungen auf derselben Fläche für die Dauer des Anlagenbestandes unterbrochen.

Wälder sind multifunktional und die heimische Waldausstattung soll jedenfalls in einer guten Balance gehalten werden. Denn sie sind relevant für das Kleinklima, als temporärer Kohlenstoffspeicher und auch als Produktionsstätten für die Energieversorgung bzw. die Holzproduktion mit wesentlich besserer Energiebilanz als alle vergleichbaren Werkstoffe. Darüber hinaus speichern Holzprodukte CO2 und ersetzen klimaschädliche Rohstoffe und Energieträger. Gleichzeitig ist der Wald regional durch die Auswirkungen des Klimawandels bereits schwer geschädigt und es wird viele Jahrzehnte dauern, bis sich auf Großkalamitätsflächen alle Waldwirkungen wieder voll entfalten können.

Der Österreichische Forstverein spricht sich für eine bestmögliche Walderhaltung und Sicherung der nachhaltigen Waldbewirtschaftung aus. Überlegungen für Antragstellungen und die Entscheidungen über die Walderhaltung oder die Einräumung von Nutzungsmöglichkeiten des Waldes für andere Zwecke (Rodung) sind daher im jeweiligen Einzelfall sorgsam zu treffen und alle Argumente sind dabei besonders verantwortungsbewusst abzuwägen.

Der Klimawandel selbst führt regional auf einzelbetrieblicher Ebene bereits zu deutlichen Einkommensverlusten durch Schadholz und dem Verlust der Mengennachhaltigkeit. Dadurch steigt der Druck auf die Nutzung von Waldflächen zu anderen Zwecken als der Waldkultur massiv. Aber auch die waldbezogene Politik der Europäischen Union befeuert diese Entwicklung. Wenn die nachhaltige Holznutzung aufgrund zusätzlicher Auflagen und Beschränkungen unattraktiv wird, werden WaldbesitzerInnen zunehmend alternative Einkommensmöglichkeiten auf ihren Waldflächen suchen.

Die Schaffung zusätzlicher Einkommen für die Waldbewirtschaftung kann sich aus der Abgeltung von Ökosystemdienstleistungen ergeben. Der Verkauf von CO2-Gutschriften als Ergebnis eines nachhaltigen Kohlenstoffmanagements könnte hier eine gewisse Rolle spielen. Dafür müssen jedoch zukunftstaugliche Produkte geschaffen werden. Produkte, die eine nachhaltige Waldbewirtschaftung und Holzverwendung honorieren und somit auch die Walderhaltung sichern und die Bioökonomie forcieren.

 

Forderungen:

  • Verantwortungsvolle Informationspolitik über die tatsächlich verfügbaren Energiemengen, Verbrauchsprognosen und den notwendigen Ressourcen und Flächenbedarf.
  • Energiesparen, wo immer es sich anbietet, Einsatz geeigneter politischer Instrumente.
  • Das im Rahmen einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung gewonnene Holz soll bestmöglich kaskadisch verwendet werden.
  • Keine weiteren Einschränkungen der nachhaltigen Waldbewirtschaftung, die ja ökonomische, ökologische und soziale Anforderungen ausreichend erfüllen muss.
  • Bevorzugung erneuerbarer Energien, die nicht in Flächenkonkurrenz zur Walderhaltung stehen. Waldbiomasse als „nicht erneuerbar“ einzustufen ist zu verhindern.
  • Ein zeitgemäßes und zukunftstaugliches Wirtschaften für die Betriebe und ArbeitnehmerInnen in der Land- und Forstwirtschaft ist sicherzustellen. Anlagen zur Erzeugung von Energie aus Biomasse sollten erst ab einer Leistung von 10 MW als gewerbliche Anlage eingestuft werden (§ 2 Abs. 4 Z 9 GewO).
  • PV-Anlagen sind prioritär auf bestehender Infrastruktur, wie Dachflächen, neben und über Schienensträngen, Autobahnen und vor allem auch im urbanen Bereich zu errichten, mit dem damit verbundenen Ausbau der Netzinfrastruktur.
  • Keine Verwendung forstlicher aber auch landwirtschaftlicher Produktionsflächen für Photovoltaikanlagen. Im Sinne einer möglichst umfassenden Walderhaltung soll eine Bewilligung für Waldrodungen generell nur in Ausnahmefällen und zeitlich befristet erteilt werden.

 

10. November 2022

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