Neue Lehre Berufsjagdwirtschaft

Wien, 14. Februar 2024 (aiz.info). – Die Berufsausbildung in der Land- und Forstwirtschaft wird erstmals in ganz Österreich durch das Bundesgesetz über die betriebliche Berufsausbildung in der Land- und Forstwirtschaft (LFBAG 2024) einheitlich geregelt. Dadurch wird die derzeitige unübersichtliche Rechtslage beseitigt, da anstelle von neun unterschiedlichen Landesgesetzen ein bundeseinheitliches Gesetz für ganz Österreich gelten wird und dadurch die Qualität der Berufsausbildung in der Land- und Forstwirtschaft gestärkt wird, heißt es von Seiten des Landwirtschaftsministeriums.

Die Meisterprüfung als höchste Qualifikationsstufe für land- und forstwirtschaftliche Berufe befähigt Meister, selbst Lehrlinge auszubilden und sorgt damit für den Fortbestand der Facharbeiterausbildung in den landwirtschaftlichen Betrieben. Um die Ausbildung für die Zukunft zu sichern, werden die Meister finanziell unterstützt und die Meisterprüfung wird rückwirkend ab dem 1. Jänner 2024 kostenfrei. Zusätzlich wird die Eintragung des Meistertitels in Urkunden künftig auch in der Land- und Forstwirtschaft möglich sein, wie es im Gewerbe schon seit 2020 vorgesehen ist.

„Mit dem LFBAG 2024 gelingt ein echter Meilenstein in der Berufsausbildung der land- und forstwirtschaftlichen Facharbeiter und Meister. Im Gegensatz zu akademischen oder schulischen Abschlussprüfungen mussten angehende Meisterinnen und Meister bisher die Gebühren selbst bezahlen. Genauso wie bei einem Studium, oder bei den gewerblichen Meisterinnen und Meistern, wird auch die Prüfung des land- und forstwirtschaftlichen Meisters nun kostenlos sein“, betont Land- und Forstwirtschaftsminister Norbert Totschnig.

ÖVP-Agrarsprecher Nationalratsabgeordneter Georg Strasser

unterstreicht: „Unsere land- und forstwirtschaftlichen Meister und Facharbeiter sind die Betriebsführer von morgen. Eine fundierte Ausbildung ist die Basis für eine erfolgreiche Betriebsübernahme und eine zukunftsfitte Bewirtschaftung unserer Höfe. Das LFBAG 2024 räumt diesen Fachkräften Hürden aus dem Weg und schafft Anreize, den agrarischen Bildungsweg einzuschlagen und fortzuführen. Es ist nur fair, dass auch im Agrarbereich die Prüfungsgebühren entfallen, ist das doch auch im Hochschulbereich der Fall. Mit dem Lehrberuf ‚Berufsjagdwirtschaft‘ sorgen wir außerdem für eine zeitgemäße Ausbildung und bestens ausgebildete Fachkräfte.“

Auch die Grünen-Agrarsprecherin Nationalratsabgeordnete Olga Voglauer begrüßt die Entscheidung: „Durch die einheitliche Regelung der betrieblichen Berufsausbildung in der Land- und Forstwirtschaft wird die hohe Qualifikation der Meisterausbildung aufgewertet und attraktiviert. Besonders freut es mich, dass es gelungen ist auch die Ausbildung im Bereich der biologischen Landwirtschaft zu stärken und diese besser zu vernetzen.“

Laut dem Landwirtschaftsministerium absolvieren rund 500 Personen jedes Jahr eine land- oder forstwirtschaftliche Meisterprüfung. Diese Prüfungen sein von höchstem fachlichen Niveau, weshalb die Meisterprüfung im nationalen Qualifikationsrahmen auf derselben Stufe wie der Bachelorabschluss, auf Stufe 6, eingeordnet sei. Konkret werden mit dem LFBAG 2024 folgende Neuerungen eingeführt: die Einrichtung eines Land- und Forstwirtschaftlichen Bundes-Berufsausbildungsbeirates; der Entfall der Prüfungsgebühren bei der Meisterprüfung; die Schaffung des neuen Lehrberufes „Berufsjagdwirtschaft sowie die Eintragungsfähigkeit des Meistertitels in amtliche Urkunden.