Die EU-Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) soll garantieren, dass künftig Produkte wie Holz, Rinder und Soja nicht mehr von Flächen stammen, die nach dem 30. Dezember 2020 entwaldet wurden. Der Aufwand in der Umsetzung hängt aber von der Risikoeinstufung der Länder durch die Europäische Kommission ab. Diese Einstufung liegt seit Ende Mai vor. Länder wie Brasilien, die Anlass für dieses Gesetz sind, wurden aber nicht mit „hohem Risiko“ bewertet, was nun zu Recht kritisiert wird.
Wien, 8. Juli 2025, Waldverband Österreich – Die Glaubwürdigkeit der EUDR steht auf dem Spiel. Der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments hat im Juni dem Einspruch von Abgeordnetem Alexander Bernhuber gegen die aktuelle Länderklassifizierung stattgegeben. Die brisante Kritik: Das System sei weder transparent noch wissenschaftlich ausreichend fundiert und berge die Gefahr politischer Instrumentalisierung. Gleichzeitig kritisieren Umweltorganisationen im Kontext der Mercosur-Verhandlungen, dass es keine effektiven Regeln gibt, um Entwaldung tatsächlich zu stoppen. Die EUDR droht damit zur bloßen Symbolpolitik zu verkommen.
„Es wird immer deutlicher, dass die EUDR weit davon entfernt ist, ein wirksames Instrument gegen die globale Entwaldung zu sein. Besonderer Dank gilt EU-Abgeordnetem Alexander Bernhuber, der den Missstand aufgedeckt und die berechtigte Kritik an der Ländereinstufung in den Umweltausschuss eingebracht hat. Denn wenn lediglich die vier Länder Russland, Weißrussland, Nordkorea und Myanmar als Hochrisikoländer gelistet werden, und Länder wie Brasilien, Indonesien oder Malaysia, die für eine ungebremste Abholzung ihrer Tropenwälder bekannt sind, als Normalrisiko gelten, kann diese Einstufung ausschließlich politisch motiviert sein“, bringt es Ök.-Rat Rudolf Rosenstatter, Obmann Waldverband Österreich auf den Punkt.
„Null-Risiko-Kategorie“ für Länder ohne Entwaldung notwendig
„Auch in Ländern wie Österreich, wo es das Problem der Waldvernichtung gar nicht gibt, sind die Anforderungen für die Waldbesitzer:innen de facto gleich, wie in Problemländern. Unser Forstgesetz hat die Walderhaltung als oberstes Gebot. Daher sind auch restriktive Rodungsbestimmungen enthalten. Die Waldfläche wächst, mancherorts sind wir sogar von einem Zuwachsen der Landschaft betroffen“, weist der Obmann auf die Fakten in Österreich hin. „Wir brauchen keinen sinnlosen, bürokratischen und teuren Zusatzaufwand bei der Bewirtschaftung unserer Wälder. Daher muss die Verordnung verbessert werden, indem eine „Null-Risiko“-Kategorie eingeführt wird. Damit wäre der bürokratische Zusatzaufwand deutlich reduzierbar. Auch das Europäische Parlament muss nun beweisen, dass der Ruf nach Bürokratieabbau nicht nur eine Floskel ist und am 9. Juli für die Einführung einer „Null-Risiko-Kategorie stimmen. Das wäre ein erster Schritt in die richtige Richtung“, so Rosenstatter abschließend.
Rückfragehinweis:
DI Martin Höbarth, Geschäftsführer Waldverband Österreich
E: waldverband@lk-oe.at
T: 01 53441 8592