Landwirtschaftsminister und Agrarsprecher der Koalition loben Gesetzesvorlage

Wien, 20. September 2023 (aiz.info). – Der Ministerrat beschloss eine Novelle zum Forstgesetz, die bundesweit eine nachhaltige Waldbewirtschaftung weiterentwickeln und den Weg hin zu klimafitten Wäldern stärken soll. „Damit reagieren wir frühzeitig auf die Auswirkungen des Klimawandels und schaffen eine zeitgemäße Grundlage für den Umgang mit unserer wertvollen Ressource Wald. Mit dem bundesweit einheitlichen System zur Abgeltung der Waldbrandbekämpfungskosten stellen wir nun erstmals eine rasche und unbürokratische Abwicklung sicher“, so Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig.

Grünen-Landwirtschaftssprecher Clemens Stammler sagte: „Wir geben daher den Bäuer:innen die Instrumente in die Hand, um im Waldumbau zügig voranzukommen, und binden die Naturschutzbehörde in forstliche Verfahren in Naturschutzgebieten ein. Zusätzlich sorgen wir für Vielfalt auf den Äckern: Wir erleichtern die Anlage von Agroforstsystemen, so dass Hecken und Bäume in Zukunft die Vielfalt und Klimawandelanpassung in der Agrarlandschaft besser unterstützen können.“ ÖVP-Agrarsprecher Georg Strasser begrüßt eine machbare Lösung: Das neue Forstgesetz bildet eine zeitgemäße rechtliche Grundlage für den Umgang mit der Ressource Wald.“

Das System zur Abgeltung von Waldbrandbekämpfungskosten mit Pauschaltarifen und Entschädigungen erspare laut Strasser bürokratischen Mehraufwand und sei eine zufriedenstellende Lösung für Feuerwehren, Gemeinden, Betriebe und nicht zuletzt die Waldbäuerinnen und Waldbauern. Klar sei auch: „Aktiv bewirtschaftete Wälder leisten einen höheren Beitrag zum Klimaschutz als solche, die außer Nutzung gestellt wurden.“

Ziele und Maßnahmen der Forstgesetz-Novelle

Vor dem Hintergrund des Klimawandels werden die Zielsetzungen weiterentwickelt sowie der Bedeutung des Waldes für die Kohlenstoffaufnahme- und Kohlenstoffspeicherung Rechnung getragen. Der Baumartenkatalog kann künftig flexibler an geänderte Rahmenbedingungen angepasst werden und Maßnahmen für eine nachhaltige und klimawandelangepasste Waldbewirtschaftung gestärkt werden. Mit der Senkung des Hiebsunreifealters für die Fichte wird die Umwandlung in standortangepasste Mischwälder zusätzlich erleichtert. Entsprechende Akzente werden auch in der Ausrichtung der forstlichen Förderung und der Aufnahme neuer Fördermaßnahmen gesetzt.

Um eine rasche und unbürokratische Abgeltung der Waldbrandbekämpfungskosten der Feuerwehren durch den Bund sicherzustellen, werden ein neues, bundesweit einheitliches System von Pauschaltarifen und eine vereinfachte Abwicklung eingeführt. Die Übernahme wesentlicher Bestimmungen des im Rahmen der Rechtsbereinigung aufgehobenen historischen „Wildbachverbauungsgesetzes“ ins Forstgesetz gewährleistet die Rechtskontinuität.

Die Bedeutung des Waldes als Lebensraum wird im Rahmen der Wohlfahrtsfunktion des Waldes wie auch in den Zielsetzungen der forstlichen Förderung explizit verankert. Weiters wird die Anlage von Agroforstflächen (Flächen die sowohl land- als auch forstwirtschaftlich genutzt werden) erleichtert – wie etwa Mehrnutzenhecken. Der Götterbaum wird als invasive gebietsfremde Art künftig nicht mehr als forstlicher Bewuchs gelten. In Bioptopschutzwäldern wird der Naturschutzbehörde in bestimmten Verwaltungsverfahren ein Anhörungsrecht eingeräumt.

Bei der Ausbildung kommt es mit der Einführung des Ethikunterrichts an der Forstfachschule Traunkirchen zu einer Erweiterung des Bildungsangebots. Darüber hinaus wird das Schuleintrittsalter zugunsten durchgehender Bildungswege adaptiert. Ein Bildungscontrolling an der Forstfachschule unterzieht die Qualität der Ausbildung künftig einem laufenden Monitoring. Ein neuer Ausbildungsweg zur Forstassistentin beziehungsweise zum Forstassistenten stellt den Nachwuchs an geeigneten Führungskräften für die Dienststellen der Wildbach- und Lawinenverbauung sichergestellt.