Die EU-Entwaldungsverordnung hat das Ziel, das Problem der globalen Entwaldung in den Griff zu bekommen. Bitterer Nebengeschmack: Millionen von Marktteilnehmern in Ländern, in denen es nachweislich kein signifikantes Entwaldungsrisiko gibt, werden mit großen bürokratischen Hürden belastet. Um dieses Dilemma zu lösen wurde nun ein Vorschlag der EVP eingebracht. Jetzt liegt es am EU-Parlament, die richtigen Entscheidungen für Wälder und Menschen zu treffen.
Laut FAO sind in Brasilien seit 1990 52 Mio. Hektar an Wald verloren gegangen, in Europa sind im gleichen Zeitraum 14 Mio. Hektar an Wald zugewachsen. Mit der EU-Entwaldungsverordnung will Europa seiner globalen Verantwortung gerecht werden und das Problem der Entwaldung in Risikogebieten wie Brasilien eindämmen. Durch die Gesetzgebung soll die Einfuhr relevanter Rohstoffe, die aus Entwaldung stammen könnten, wie Holz, Rinder oder Kakao erschwert werden. Der bittere Beigeschmack daran ist, dass die Verordnung nicht nur Exporte aus Ländern mit hohem Entwaldungsrisiko trifft, sondern vor allem jene Marktteilnehmer die ihre Rohstoffe ausschließlich aus Ländern ohne Entwaldungsrisiko beziehen oder dort in Verkehr bringen. Das betrifft alle europäischen Waldbewirtschafter und nahezu alle klein- und mittelständischen Unternehmen, welche relevante Rohstoffe verarbeiten oder damit handeln.
Wäre Bürokratie nicht per se schon ein riesiges Problem für den Wirtschaftsstandort Europa, kommt in diesem Fall hinzu, dass diese offensichtlich die falschen Akteure trifft. Ein Vorschlag, der am 14.11.2024 im EU-Parlament diskutiert werden soll, könnte die einfache aber wirksame Lösung für dieses Dilemma liefern: Eine zusätzliche Risikokategorie für Länder ohne Entwaldungsrisiko (No-Risk-Country). Nur Länder, die nachweisen können, dass sie stabile Waldflächenentwicklungen aufweisen, sich zu den Pariser Klimazielen verpflichten und funktionierende Gesetze zur Walderhaltung vorweisen, werden von den aufwendigen bürokratischen Verpflichtungen durch sich „Freibeweisen“ ausgenommen. Es bleibt aber die Verpflichtung erhalten, belegen zu müssen, dass kein Holz aus Entwaldung in Verkehr gebracht wird. Für Länder mit hohem Entwaldungsrisiko gelten weiterhin die strengen Regeln und Verpflichtungen, wie aktuell in der Verordnung vorgesehen.
‚‚Populistische Behauptungen einzelner NGOs, dass diese notwendige Änderung die Verordnung aushöhlt oder den globalen Waldschutz gefährdet, gehen völlig ins Leere. An den Verpflichtungen für Importe aus Hoch-Risiko Ländern ändert sich nichts, es geht hier rein um eine Entlastung der Menschen die seit Generationen mit nachhaltiger Waldbewirtschaftung zum Erhalt und Ausbau der Waldflächen beigetragen haben.‘‘, so Konrad Mylius, Präsident der Land&Forst Betriebe Österreich.
Durch die Ergänzung einer zusätzlichen Kategorie werden nicht nur Menschen von unverhältnismäßiger Bürokratie entlastet, sondern es wird auch ein Ansporn für Länder geschaffen, welche noch nicht diese hohen Standards der Walderhaltung und des Waldschutzes aufweisen. Erst dadurch kann ein tatsächlicher Mehrwert für den globalen Erhalt der Wälder erreicht werden.
Die Land&Forst Betriebe Österreich fordern die Abgeordneten des EU-Parlaments auf, sachlich und keinesfalls ideologisch an die Abstimmung am 14.11.2024 heranzutreten und im Sinne der Bürgerinnen und Bürger zu entscheiden, die schon Großartiges für die Wälder in Europa geschaffen haben und sich dies auch für die Wälder dieser Erde wünschen.
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