Bürokratie-Dschungel fernhalten

Graz, 21. Mai 2025 (aiz.info). – Sonderbare Bürokratieblüten treibt die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR), obwohl sich die EU seit geraumer Zeit das Thema Bürokratieabbau auf ihre Fahnen heftet und so die schwächelnde Wirtschaft wieder in Schwung bringen will. Trotzdem sollen das Waldmusterland Österreich und andere waldreiche EU-Länder mit millionenschwerem Bürokratie-Aufwand nachweisen, dass ihre Lieferketten für Holz und Holzprodukte wie Papier, Möbel & Co sowie Rinder und Soja entwaldungsfrei sind. Das stößt auf harsche Kritik von Landwirtschaftskammer (LK) Steiermark-Präsident Andreas Steinegger: „Diese unsinnige bürokratische Gängelei unserer Waldbesitzer und der Unternehmen in der Wertschöpfungskette Forst/Holz ist faktenbefreit und wirtschaftsfeindlich.“

Steinegger macht einen Vorstoß für eine einfache und praktikable Lösung: „Österreich ist bezogen auf die Entwaldung ein Null-Risikoland und als solches in der EU-Entwaldungsverordnung mit einfachen Dokumentationen einzustufen. Für diese Vereinfachung müssen die Vorarbeiten der EU-Kommission rasch beginnen.“

Deutschland und EU-Parlament an unserer Seite.

Starke Unterstützung für die Einführung der Kategorie „Null-Risikoland“ in der EU-Entwaldungsverordnung kommt vom EU-Parlament, das bereits 2024 mehrheitlich dafür gestimmt hat. Aktuell machen sich ebenso Deutschland und andere EU-Länder für eine Nullrisiko-Einstufung stark. Steinegger zuversichtlich: „Mit der geballten Kraft weiterer waldreicher EU-Länder hoffen wir, die Einstufung Österreichs als Null-Risikoland mit einfachen Dokumentationen durchzubringen.“

Beispiele unnotwendiger, bürokratischer Schikanen in der EU-Entwaldungsverordnung: Statt mit weniger Bürokratie sind die heimischen Waldbauern, Almbauern und Tierhalter mit einem unnotwendigen, überbordenden Verwaltungswahnsinn konfrontiert.

Beispiel 1: Ein Kleinwaldbesitzer verkauft einem Tischler einige Baumstämme für die Möbelerzeugung und muss für jeden Baum den genauen Standort im Wald samt wissenschaftlichem, lateinischen Namen der Baumart angeben. Das gilt auch dann, wenn die Bäume nicht von einer Waldfläche stammen. Die Daten müssen bei Kontrollen nachgewiesen werden, sonst drohen Strafen.

Beispiel 2: Wird eine gewisse Zeit eine Almfläche nicht beweidet, verwaldet sie. Werden diese Flächen nach Jahren für eine Weide wieder reaktiviert, weil ein Enkelkind die Bewirtschaftung nach Jahren wieder übernimmt, dann dürfen die Rinder dort zwar weiden, aber das Fleisch darf nicht mehr verkauft werden, obwohl es bestes Tierwohlfleisch ist.

Beispiel 3: Bei einem Industriebetrieb werden täglich hunderte LKW-Fuhren mit Holz abgeladen. Dabei sind für die Stämme tausende Referenznummern zu hinterlegen. Dies multipliziert sich bei den nachfolgenden Bearbeitungsstufen zum Beispiel in der Papierindustrie. Die Folge: Analysen zeigen, dass bei einem einzelnen Buch, das von einem Verleger in Verkehr gebracht wird, bis 300.000 Grundstücke zu hinterlegen sind – ein absurder Bürokratie-Irrsinn, um zu beweisen, dass das verwendete Holz nicht aus einer Rodungsfläche stammt.

Steirische Holzindustrie sieht sich durch EU-Entwaldungsverordnung massiv belastet.

Der Obmann der Fachgruppe Holzindustrie, Josef Stoppacher, sieht enorme Kosten auf die steirische Holzindustrie zukommen. Er betont: „Ziel der EU-Entwaldungsverordung ist es zu verhindern, dass Rohstoffe und Produkte von entwaldeten Flächen auf den EU-Binnenmarkt gelangen. Jetzt werden wir mit den Entwaldungstreibern Südamerika, Asien und Afrika in einen Topf geworfen. Die Behörden sollen dort kontrollieren, wo wirklich Entwaldung stattfindet.“ Und weiter: „Wir plädieren dafür, die EU-Entwaldungsverordnung inhaltlich zu verändern. Die EU-Entwaldungsverordnung ist in ein künftiges Omnibus-Verfahren zum Bürokratie-Abbau einzubeziehen und wir fordern eine grundlegende Vereinfachung oder vollständige Aufhebung der Verordnung.“

Rudolf Rosenstatter, Obmann des Waldverbandes Österreich: „Die Waldfläche in Österreich nimmt laufend zu und der Holzvorrat steigt seit Generationen. Das beabsichtigte Länderbenchmarking lässt dieses Gesetz zur Farce verkommen. Wenn wir Holz verkaufen wollen, gibt es keinerlei Unterschiede zwischen uns und den Tropenwaldvernichtern Brasilien. Dort ist der Wald 2024 um 44.100 Fußballfelder zerstört worden, im kleinen Österreich hat er im Jahr 2024 um rund 4.762 Fußballfelder zugenommen (Steiermark: rund 950).“

Paul Lang, Obmann Waldverband Steiermark. „Die vorliegende EU-Entwaldungsverordnung ist ein Schlag in das Gesicht der heimischen und europäischen Waldbesitzer, der Almbauern und Tierhalter.“

Zahlen und Fakten

Die Steiermark ist das waldreichste Bundesland Österreichs und zu 62 Prozent mit Wald bedeckt. Die steirische Waldfläche beträgt 1,014 Mio. Hektar, die österreichische 4,02 Mio. Hektar. In der Steiermark wächst die Waldfläche jährlich um 571 Hektar, in Österreich um 2.190 Hektar.

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