Wolf ist in Europa nicht mehr vom Aussterben bedroht
Wien, 10. März 2025 (aiz.info). – Die EU-Kommission den Änderungsvorschlag der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) zur Herabsetzung des Schutzstatus des Wolfs vorgelegt. Damit wird eine wichtige Maßnahme gesetzt, um die Balance in der Natur und unserer Kulturlandschaft sicherzustellen und unsere Bevölkerung besser zu schützen. Vor über zwei Jahren startete Bundesminister Norbert Totschnig erstmals im EU-Ministerrat eine Initiative zur Senkung des Schutzstatus des Wolfs und gab damit den Anstoß für diesen Prozess in den EU-Institutionen. Im September 2024 einigten sich die EU-Mitgliedsstaaten darauf, den Schutzstatus von „streng geschützt“ auf „geschützt“ herabzustufen. Im Dezember 2024 folgte dann auch die Zustimmung der Vertragspartner der Berner Konvention zur Absenkung des Schutzstatus.
„Mit dem Vorschlag zur Anpassung der FFH-Richtlinie hat die EU-Kommission endlich den Weg für ein der Wolfspopulation angepasstes Wildtiermanagement freigemacht. Genau dafür habe ich in den vergangenen zweieinhalb Jahren auf EU-Ebene gekämpft. Nach zahlreichen Diskussionen, dem Aufbau von Allianzen im EU-Agrarministerrat und im EU-Parlament stehen wir kurz vor unserem Ziel – ein Gleichgewicht in der Natur wiederherzustellen. Nun sind im letzten Schritt das EU-Parlament und der EU-Ministerrat am Zug“, erklärt Totschnig.
„Fakt ist, der Wolf ist in Europa nicht mehr vom Aussterben bedroht und vermehrt sich mittlerweile pro Jahr um bis zu 30 Prozent. Das Problem mit dem Wolf geht weit über Risse von Tieren hinaus, denn der Wolf verliert zunehmend die Scheu vor dem Menschen. Wir dürfen als politisch Verantwortliche nicht zulassen, dass es zu Wolfs-Angriffen kommt. Genau deshalb kämpfe ich seit Jahren für eine Senkung des Schutzstatus“, so Totschnig weiter.
Hintergrundinformationen
Am 6. Dezember 2024 traf die Berner Konvention den formalen Beschluss den Schutzstatus des Wolfes von „streng geschützt“ auf „geschützt“ herabzusetzen. Nach der dreimonatigen Einspruchsfrist, ist der Beschluss nun am 7. März 2025 formal in Kraft getreten. Auf EU-Ebene wird die Berner Konvention über die sogenannte Fauna-Flora-Habitat Richtlinie (FFH-RL) umgesetzt. Zur rechtskonformen Umsetzung des Beschlusses der Berner Konvention muss nun die FFH-RL entsprechend angepasst werden.
Am 7. März 2025 legte die EU-Kommission den Vorschlag vor die FFH-Richtlinie anzupassen, indem der Wolf von Annex IV in Annex V verschoben wird. Nun bedarf es der Zustimmung des Rates sowie des Europäischen Parlaments. Senkung des Schutzstatus von „streng geschützt“ auf „geschützt“ bedeutet, dass den EU-Mitgliedsstaaten mehr Flexibilität im Umgang mit der wachsenden Wolfspopulation gewährt wird bzw. dass das Großraubtier leichter reguliert werden kann.
Im Jahr 2023 wurden in allen EU-Mitgliedstaaten mit Ausnahme von Irland, Zypern und Malta Wölfe nachgewiesen. Laut der Analyse der EU – Kommission wurden im Jahr 2023 EU-weit etwa 20.300 Wölfe nachgewiesen. Insgesamt nimmt die Zahl der Wölfe in der EU zu. 2023 wurden alleine in Österreich insgesamt 104 Wölfe und 6 Rudel bestätigt.